1. ANWENDUNGSBEREICH
Der Online-Mediationsservice der Schiedskammer Mailand löst Handelsstreitigkeiten, in die Konsumenten und/oder Unternehmen involviert sind, unter besonderer Berücksichtigung der Fälle, die sich aus dem Internet und dem elektronischen Handel (Electronic Commerce) ergeben. Es gibt keine Beschränkungen in Hinblick auf die Nationalität der in die Streitigkeit involvierten Parteien und auch nicht für den Streitwert.
2. DAS SEKRETARIAT
Das Sekretariat verwaltet den Service „RisolviOnline“.
Die Mitarbeiter des Sekretariats müssen bei der Bearbeitung der Vorgänge und der Streitigkeiten aller beteiligten Parteien unparteiisch sein und entsprechend auftreten. Sie dürfen sich nicht in die Streitigkeit einmischen und auch keine Tätigkeiten wie juristische Beratung oder Mediation ausführen.
3. DER / DIE ONLINE-MEDIATOR/IN
Der/die Online-Mediator/in ist eine besonders geschulte Person, die den Parteien dabei hilft, einen Vergleich zu erzielen. Er/sie kommuniziert mit ihnen über das Instrumentarium, das ihm/ihr über RisolviOnline zur Verfügung gestellt wird.
Der/die Mediator/in entscheidet nicht darüber, wer Recht und wer Unrecht hat, sondern er/sie hilft den Parteien, in den Dialog zu treten und zusammenzuarbeiten, um eine Einigung zu erzielen. Das Sekretariat ermittelt den/die Online-Mediator/in anhand einer Liste, die nach bestimmten Kompetenz- und Professionalitätskriterien abgefasst ist. Der/die Online-Mediator/in verpflichtet sich, das Reglement von RisolviOnline und die damit verbundenen Richtlinien zu beachten.
Zu diesem Zweck muss er/sie dem Sekretariat über alle Tatsachen, Umstände oder Beziehungen in Verbindung mit den Parteien und dem Streitgegenstand Bericht erstatten, die seine eigene Unabhängigkeit, Neutralität und Unparteilichkeit beeinflussen könnten.
4. DAS VERFAHREN
Das Verfahren ist in folgende Phasen gegliedert:
4.1 EINLEITUNG
Um das Verfahren einzuleiten, muss die betreffende Partei das entsprechende Formular, das auf der Website www.risolvionline.com zur Verfügung gestellt wird, ausfüllen und über das Internet senden.
Danach stellt das Sekretariat schnellstmöglich den Kontakt mit der anderen Partei her und lädt diese ein, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der E-Mail an dem Verfahren teilzunehmen.
Wenn die andere Partei zur Teilnahme am Verfahren bereit ist, sendet das Sekretariat der antragstellenden Partei eine diesbezügliche Mitteilung und ermittelt den/die Online-Mediator/in.
Wenn die andere Partei die Teilnahme an dem Verfahren ablehnt, wird das Verfahren beendet.
Wenn keine anderslautende Mitteilung der antragstellenden Partei vorliegt, wird das Verfahren archiviert, wenn nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Kontakt mit der anderen Partei deren Einwilligung beim Sekretariat eingegangen ist.
4.2 ABWICKLUNG
Das Verfahren kann von Anfang an über eines der vom Service zur Verfügung gestellten Kommunikationssysteme abgewickelt werden, oder auch nach Ermessen des/der Online-Mediator/in mittels einer Kombination dieser Kommunikationsmittel. Die Parteien nehmen persönlich am Verfahren teil. Sie können die Hilfe von Beratern (Juristen oder Vertrauenspersonen) in Anspruch nehmen. Falls sie beschließen, sich vertreten zu lassen, ist dem Sekretariat ein Dokument vorzulegen, das eine diesbezügliche Vollmacht des Stellvertreters und dessen Identität bestätigt.
Die Parteien sind angehalten, die Anweisungen des/der Online-Mediator/in im Hinblick auf den Zeitplan und auf die Bearbeitung des Verfahrens allgemein zu achten.
Der/die Online-Mediator/in ist befugt, jeweils einzeln und unter Wahrung der Geheimhaltung mit jeder einzelnen Partei zu kommunizieren.
Wenn die Parteien den/die Mediator/in ausdrücklich darum bitten, kann dieser/diese (unverbindliche) Vergleichsentwürfe vorlegen.
4.3 Beendigung
Das Verfahren wird in jedem der folgenden Fälle beendet:
a. wenn nach Ermessen der Parteien oder des/der Mediators/Mediatorin oder des Sekretariats keine Tatbestände für eine Weiterverfolgung vorliegen;
b. wenn die Parteien eine Einigung erzielen.
Im Falle einer Einigung wird ein Dokument verfasst, das die Parteien unterschreiben und dem Sekretariat per Fax oder auf dem Postweg zustellen.
5. GEHEIMHALTUNG
Die Schiedskammer Mailand garantiert die Vertraulichkeit des Online-Mediationsverfahrens. Das Sekretariat und der/die Online-Mediator/in verpflichten sich, die im Zusammenhang mit dem Verfahren erhaltenen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Parteien sind gehalten, weder die Tatsache des Online-Schlichtungsversuchs selbst noch die während des Verfahrens erfahrenen Tatbestände und Informationen an Dritte weiterzugeben noch Kopien der das Verfahren betreffenden Mitteilungen anzufertigen und aufzubewahren. Die Geheimhaltungspflicht wird nur dann aufgehoben, wenn alle Streitteile dem zustimmen und diese Absicht schriftlich bekunden.
Des Weiteren verpflichten sich die Parteien, die während des Verfahrens erhaltenen Informationen nicht im Verlauf eventueller Streitverfahren, die im Zusammenhang mit dieser Streitigkeit eingeleitet werden, zu verwenden, und weder den/die Online-Mediator/in noch Mitarbeiter von RisolviOnline als Zeugen zu führen, um das Verfahren betreffende Tatbestände und Umstände zu beweisen.
6. UNVORHERGESEHENE UMSTÄNDE
In allen Fällen, die nicht im vorliegenden Reglement Berücksichtigung finden, wird das Sekretariat unter Würdigung des konkreten Einzelfalles den Regeln entsprechend vorgehen.
STREITWERT | KOSTEN FÜR JEDE PARTEI |
Bis zu € 500 | € 25,20 |
Von € 501 bis € 1.000 | € 40,33 |
Von € 1.001 bis € 5.000 | € 80,67 |
Von € 5.001 bis € 10.000 | € 151,25 |
Von € 10.001 bis € 25.000 | € 252,08 |
Von € 25.001 bis € 50.000 | € 453,75 |
Von € 50.001 bis € 250.000 | € 1.008,33 |
Über € 250.001 | € 3.025,00 |
Die Kosten werden anteilig zum Streitwert entsprechend der Gebührentabelle berechnet.
Die Zahlung ist nur dann zu leisten, wenn die von RisolviOnline kontaktierte Gegenpartei einwilligt, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
In den Gebühren sind die Kosten für den Service, die Vergütung des Online-Schlichters sowie die Mehrwertsteuer enthalten.